Allgemeine Geschäftsbedingungen der Old-V8.Company
Classic Car / Oldtimer Verkaufsbedingungen (AGB)
Stand 24.03.2021
1. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
Beim Kauf eines sich auf Lager befindlichen Classic Cars ist der Käufer an die Bestellung höchsten bis zu 10 Tagen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannte Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
Bei einem Auftrag zur Beschaffung eines Fahrzeuges im Ausland und somit der USA, ist der Auftraggeber an die Bestellung gebunden, wenn der Beschaffungsauftrag binnen einer Frist von 14 Tagen durch die Firma Old-V8.Company bestätigt wird. Die Old-V8.Company ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten, wenn eine Beschaffung des bestellten Fahrzeuges nicht möglich sein sollte.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers / Bestellers aus dem Kaufvertrag/Beschaffungsauftrag bedürfen immer der schriftlichen Zustimmung der Firma Old-V8.Company.
2. Zahlung des Kaufpreises / des zu beschaffendes Fahrzeuges
Beim Kauf eines sich auf Lager befindlichen Fahrzeuges ist der Kaufpreis sowie die Kosten für Nebenleistungen bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig. Soll auf Wunsch des Käufers der Fahrzeugbrief zwecks Zulassung des Fahrzeuges vorab übersendet werden, so geschieht das erst nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages / Kaufpreises.
Bei einem Beschaffungsauftrag leistet der Auftraggeber eine gemeinsam vereinbarte Anzahlung in Höhe des voraussichtlichen Kaufpreises in den USA. Weitere Vorabzahlungen erfolgen immer dann, wenn weitere Kosten entstehen, z.B. Shippingkosten oder der Zoll bei Eintreffen des Fahrzeuges im Bestimmungshafen. Eine Übergabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber erfolgt erst nach Begleichung der kompletten Abschlussrechnung.
Die Anzahlung des voraussichtlichen Kaufpreises wird in Euro geleistet. Das Währungsrisiko geht zu Lasten des Bestellers.
Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückhaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag / Bestellungsauftrag beruht.
3. Lieferung und Lieferverzug
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
Bei Lagerfahrzeugen kann der Käufer 14 Tage, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermin oder Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
Bei Lieferterminen von Fahrzeugen, für die Beschaffungsauftrag erteilt worden ist, können Liefertermine erst nach der Ausstellung der Frachtavis der beauftragten amerikanischen Spedition genannt werden; diese Termine sind stets unverbindlich.
Will der Käufer von Lagerfahrzeugen darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Absatz 2, Satz 1, dieses Abschnittes eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer ( im Falle des Verkaufes eines Lagerwagens ) bzw. dem Auftragnehmer ( im Falle eines Beschaffungsauftrages ), während er im Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend genannten Höchstgrenzen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
Frachtversicherungen sind grundsätzlich Bestandteil von Preisfestsetzungen im Beschaffungsauftrag. Eine entsprechende Beratung erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers durch den Auftragnehmer.
Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich nach Absatz 2, Satz 3 und Absatz 3 dieses Abschnitts.
Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstötungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Absatz 1 bis 4 diese Abschnittsgenannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
Tritt der Auftraggeber eines Beschaffungsauftrages nach Auftragserteilung jedoch vor Ablauf der unter Ziffer, Absatz 2 genannten Frist vom Beschaffungsauftrag zurück, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Erstattung seiner entstandenen Aufwendungen. Diese betragen pauschal 15 % des vereinbarten Kaufpreises in den USA, jedoch mindestens 1.000 € zzgl. der zu diesem Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer. Dem Auftraggeber sei es vorbehalten, etwaige geringere Kosten nachzuweisen.
4. Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, das ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
5. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages / Beschaffungsauftrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers / Auftragnehmers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Hauptgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II ( Fahrzeugbrief ) dem Verkäufer zu.
Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
6. Sachmängel
Ansprüche des Käufers / Auftraggebers wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr nach Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer / Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
Ansprüche wegen Sachmängel hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, so hat der Verkäufer / Beschaffer das Recht auf Nachbesserung, Erst bei wiederholter erfolgloser Nachbesserung hat der Käufer / Auftraggeber das Recht, in einer Werkstatt seiner Wahl den Mangel beseitigen zu lassen. Dem Verkäufer / Auftragnehmer obliegt es, ob er die Zustimmung für die Beseitigung des Mangels in einem anderen Kfz-Meisterbetrieb zustimmt, wenn Grundsätze der Wirtschaftlichkeit eine Instandsetzung im Betrieb des Verkäufers / Auftraggebers ausschließen.
Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers / Auftragnehmers.
Abschnitt 6. Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz, für diese Ansprüche gilt Abschnitt 7. Haftung.
7. Haftung
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag / Beschaffungsauftrag dem Verkäufer / Beschaffer nach seinem Inhalt und Zweckgerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages /
Beschaffungsauftrages gerade ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer / Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Diese Haftung ist auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung ( ausgenommen Summenversicherung ) gedeckt ist, haftet der Verkäufer / Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers / Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt 3. abschließend geregelt.
Ausgeschlossen ist eine persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnittes gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.